H.R. Heinicke - Ihr Partner für Schornsteinbau
Nehmen Sie einfach Kontakt auf und informieren Sie sich im persönlichen Gespräch.
Zustandsüberprüfung Schornstein nach DIN 13084-1
Um die Sicherheit Ihrer Anlage gewährleisten zu können, sollte diese im Abstand von 2 Jahren, gemäß der Vorgabe der DIN 13084-1, von einem erfahrenen Fachbetrieb überprüft werden. H.R. Heinicke ist hier der richtige Ansprechpartner. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, die Zustandsbegehungen durch unsere eigenen Sachverständigen durchführen zu lassen.
So können Sie sich stets darauf verlassen, dass Sie vor unliebsamen Überraschungen geschützt sind und eventuelle Mängel sowie Sicherheitslücken schnell und zuverlässig entdeckt und behoben werden.
Als erfahrene Experten bringen unsere Sachverständigen neben ihrer Erfahrung auch einen besonderen Blick fürs Detail mit. Sie führen die Überprüfungen fachgerecht, gründlich und transparent durch. So wissen Sie jederzeit, ob, wo und in welchem Umfang eine Sanierung oder Reparatur notwendig ist.
Zu unseren Leistungen im Bereich der Zustandsüberprüfungen gehören:
- Durchführung von Zustandsüberprüfungen entsprechend DIN 13084-1 und DIN 1056, sowie DIN 4133
- Standsicherheitsüberprüfung
- Innen- und Außenbegehungen, sowie Befahrungen
- Bausubstanzprüfungen
- Überprüfung der Flughindernisbefeuerungen
- Überprüfung von Blitzschutzanlagen
- Überprüfung von Steigwegen
- Überprüfung von Steigschutzsystemen
- Überprüfung von Schornsteinringen
- Überprüfung von Mündungsabdeckungen
- Überprüfung von Abgaswegen (Füchse)